WOHLFAHRTSFONDBEITRAG

Erleichterungen für Wiener ÄrztInnen in Teilzeitbeschäftigung
nach Karenz
Nach der Geburt eines Kindes für längere Zeit in Karenz zu gehen und danach an die frühere Arbeitsstelle in Teilzeitarbeit zurückkehren zu können war lange Zeit für angestellte Ärztinnen kaum möglich. Glücklicherweise wird die Situation nach und nach verbessert und die Arbeitgeber bereiter – auch weil vom Gesetzgeber so vorgesehen – Arbeitsmodelle zuzulassen die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten.
Leider kommt es vor allem bei Ärztinnen, die nicht in den vorzeitigen
Mutterschutz gegangen sind (d.h. bis 8 Wochen vor dem Geburtstermin beitragspflichtig
waren), nur kurze Zeit (weniger als 3 Jahre) in Karenz waren und dann –
wie gesetzlich möglich – in eine ärztliche Teilzeitbeschäftigung
eingestiegen sind, zu massiven finanziellen Belastungen durch die Nachzahlung
von Wohlfahrtsfondsbeiträgen in den ersten 3 Jahren nach Beendigung
der Vollbeschäftigung vor der Geburt.
Selbstverständlich reduzieren sich die Belastungen 3 Jahre nach der
Geburt des Kindes deutlich – dann werden ja zur Beitragsberechnung
die Jahre mit fehlendem oder niedrigem Einkommen herangezogen.
Diese finanzielle Belastung von Ärztinnen bei Wiedereinstieg nach
der Karenz hat uns veranlasst mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses
des Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer, Herrn Univ. Prof. Dr. Michael
Gnant Kontakt aufzunehmen.
Zunächst die Ausgangslage: Die Berechnung der Fondsbeiträge geht
davon aus, dass das ärztliche Gehalt mit jedem Jahr höher wird
oder zumindest gleich bleibt.
Die Bemessungsgrundlage ist bekanntlich das 3 Jahre zuvor bezogene Bruttogehalt
– beim Wohlfahrtsfonds 15,8% des Jahresbruttogrundgehalts.
Sollte das Gehalt im laufenden Jahr allerdings deutlich unter dem 3 Jahre
zuvor verdienten Gehalt liegen, gibt es noch die Möglichkeit sich nach
den Einnahmen des laufenden Jahres berechnen zu lassen – hierbei wird
für den Wohlfahrtsfonds 18% des Bruttogesamtgehalts (d.h. in diesem
Fall mit allen Zulagen) berechnet. Da bei spitalsärztlicher Tätigkeit
laufend, d.h. monatlich, nur 10,5% des Bruttogrundgehalts abgezogen werden,
kommt es bei Teilzeitbeschäftigungen mit Gehaltsreduktion im Folgejahr
zu massiven Nachzahlungen.
Die massive Belastung mit – für die Betroffenen - horrenden
Nachzahlungen fällt für die Kolleginnen in eine kostenintensive
Zeit, bedingt durch die für den Berufswiedereinstieg zu organisierende
Kinderbetreuung, die Organisation von Beruf und Familie und das oftmals
geringere Gehalt durch Teilzeit.
Als Lösung dieses Problems konnten wir mit Professor Gnant eine zinsenlose
Umschichtung der Beiträge in die vorhersehbar beitragsarme Zeit 3 Jahre
nach der Karenz vereinbaren.
Auch eine Nachzahlung für das Vorjahr stellt bei bereits eingetretener
Karenz häufig ein Problem dar – während der Karenzzeit haben
viele Kolleginnen gar kein Einkommen außer dem Kindergeld. Wird in
dieser Zeit eine Nachforderung durch den Wohlfahrtsfonds fällig, stellt
das die betroffene Ärztin oft vor beträchtliche Schwierigkeiten.
Hier ist auf Antrag schon seit längerem eine zinsenlose Stundung der
Beiträge möglich.
In einem Gespräch mit Herrn Univ. Prof. Dr. Michael Gnant am 18.11.08
haben wir diese Themen angesprochen. Herr Professor Gnant hat unseren Lösungsvorschlag
im Verwaltungsausschuß eingebracht und wir freuen uns Sie informieren
zu können, dass dieser angenommen wurde.
Hier ein Auszug aus dem Brief Professor Gnants:
Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung am 16.12.2008 unseren gemeinsam am 18. November erarbeiteten
Erleichterungsvorschlag für das Problem der finanziellen Belastung
von ÄrztInnen bei Wiedereinstieg nach der Mutterschafts/Elternkarenz
nach einiger Diskussion letztlich auf meinen Antrag hin letztlich einstimmig
beschlossen hat.
Ab sofort wird auf Antrag die zinsenlose Stundung/Ratenzahlung des zuletzt abgerechneten Fondsbeitrages und des während der Karenz abgerechneten Fondsbeitrages nicht nur für die Dauer der Mutterschafts/Elternkarenz gewährt, sondern für die Dauer von bis zu 3 Jahren ab Wiedereinstieg nach der Karenz, sofern eine Teilzeitbeschäftigung von nicht mehr als 30 Stunden pro Woche vorliegt.
Die MitarbeiterInnen der Concisa wurden bereits informiert, wodurch eine einheitliche Beauskunftung sichergestellt ist und auch Ihrem Wunsch nach mehr Transparenz der Entscheidungen des Verwaltungsausschusses entsprochen werden konnte.
Wir hoffen, dass dies eine gute Lösung für Eltern in Teilzeit darstellt und freuen uns über Rückmeldungen wie das System in der Praxis funktioniert.
